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§ 1 Gegenstand/Allgemeines

Gegenstand des Vertrages ist die Vermittlung von Models / Messehostessen / Messehosts / Tänzer/innen („Models“) durch die Agentur für Modeschauen, Fotoaufnahmen, Werbefilme, Messen, oder ähnliche Events („Aufträge“) des Kunden.
Dabei führt die Agentur im Namen des Kunden Vertrags- sowie Honorarverhandlungen mit Models. Die Agentur hat Abschlussvollmacht für den Kunden und ist vom Selbstkontrahierungsverbot des § 181 BGB befreit, kann also auch das Model beim Vertragsabschluss vertreten.

Die Agentur tritt dabei nur als Vermittler auf, so dass der erfolgreich vermittelte Auftrag stets zwischen dem Model und dem Kunden begründet wird, nicht aber zwischen dem Model und der Agentur oder dem Kunden und der Agentur.
Die Models arbeiten auf selbstständiger Basis. Ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis der Models kommt weder mit der Agentur noch mit dem Kunden zustande.

Bei den Buchungen von Models durch den Kunden handelt es sich um Einzelaufträge, in denen die jeweiligen Auftragskonditionen verbindlich festgelegt werden.
Für jede Buchung zahlt der Kunde eine Gebühr an die Agentur, welche für den jeweiligen Auftrag gesondert ausgehandelt wird, falls nicht die übliche Gebühr gelten soll.

§ 2 Pflichten der Agentur

2.1 Geeignetheit von Models
Die Agentur bietet dem Kunden die ihr jeweils für den Auftrag geeignet erscheinenden Models an und wirkt an der wunschgemäßen Umsetzung des Auftrags vom Kunden nach bestem Wissen und Können mit.

2.2 Ausübung durch Dritte
Die Agentur ist berechtigt, zur Ausübung ihrer Tätigkeiten Dritte heranzuziehen.

§ 3 Pflichten des Kunden

3.1 Buchungsanfrage
Der Kunde hat in der Buchungsanfrage die wesentlichen Details zum Auftrag zu nennen, insbesondere die Art des Auftrags, den beabsichtigten Tag, die Uhrzeit und die Dauer, inklusive Vorbereitungen wie Haare/Makeup, Anprobe etc. (Anmerkung: das Eintreffen des Models am Einsatzort stellt dessen Arbeitsbeginn dar), sowie die Anforderungen, die an das Model gestellt werden.

3.2 Bildmaterial & Daten des Models / der Agentur
Bildmaterial, sowie Polas/Digitals, welche die Agentur dem Kunden zum Zwecke einer Buchungsanfrage zusendet, dürfen nicht veröffentlicht, vervielfältigt oder in anderer Weise verbreitet werden und dienen ausschließlich der Präsentation des Models für die Buchungsanfrage.

3.3 Freiwillige Auftragsannahme
Nachdem die Agentur dem Kunden eine Auswahl an Models unterbreitet hat und der Kunde vom Model eine 1. Option erhalten hat, kann er frei entscheiden, ob er das Model verbindlich bucht. Eine Pflicht zur Buchung besteht nicht.
(Anmerkung: 1. Option bedeutet eine terminverbindliche Reservierung, mithin eine unbedingte Annahme des Angebots seitens des Models; 2. Option bedeutet, dass das Model bereits einen anderen Termin hat, aber verbindlich zusagt, bei Absage dieses anderweitigen Termins der Agentur umgehend eine 1. Option einzuräumen.)
Entscheidet sich der Kunde für ein Model, ist diese Buchung verbindlich.

3.4 Nachträgliche Änderungswünsche
Nachträgliche, von der verbindlichen Buchung abweichende Wünsche wird die Agentur bei

unverzüglicher Anzeige berücksichtigen, soweit dies im Rahmen der kurzfristig zur Verfügung stehenden Ressourcen und Möglichkeiten machbar ist. Diese zusätzliche Leistung ist gesondert zu vergüten. Sind die nachträglichen Wünsche mit dem verbindlich gebuchten Model nicht zu realisieren, trägt der Kunde Ausfallhonorare gem. § 6.3

3.5 Stornierung
Nach verbindlicher Buchung ist der Kunde nur berechtigt diese aus wichtigem Grund zu stornieren (beispielsweise: höhere Gewalt; behördliches Verbot; Insolvenz; zu wenige verkaufte Tickets für den geplanten Event; nichtgelieferte Ware, etc.)
Im Falle einer Stornierung können Stornierungsgebühren anfallen. (Siehe dazu § 6.3)

3.6 Beanstandung / Reklamationen
Erscheint das Model zum Auftrag optisch verändert oder ist es aus anderen Gründen nicht in der Lage, die Anforderungen des verbindlich gebuchten Auftrags ordnungsgemäß zu erfüllen und ist dadurch der Auftrag für den Kunden nicht wie geplant durchführbar, ist der Kunde verpflichtet, diese Beanstandung dokumentarisch zu erfassen und der Agentur unverzüglich mitzuteilen.
Werden trotz der durch den Kunden erhobenen Beanstandungen Modeltätigkeiten in Anspruch genommen, gilt dies als Verzicht des Kunden auf Ansprüche aus einer Leistungsstörung.

3.7 Genehmigung eines Ersatzmodels
Der Agentur ist es erlaubt, ein Model auch aus laufenden Aufträgen abzuberufen und durch ein entsprechend qualifiziertes Model zu ersetzen, wenn ihr dies aus organisatorischen Gründen geboten scheint und der Zweck des Auftrags dadurch nicht nachteilig beeinflusst wird.

§ 6 Abrechnung

6.1 Zahlungsmodalitäten
Die Zahlungsabwicklung erfolgt über die Agentur. Die Agentur stellt nach verbindlicher Buchung eine Rechnung an den Kunden, in der neben der Vergütung für die Agentur auch das Honorar für das Model und die bereits feststehenden Auslagen enthalten sind. Models sind zur Entgegennahme von Zahlungen nicht berechtigt.
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind 60% des Rechnungsbetrages spätestens zwei Wochen vor Auftragsbeginn als Vorschuss zu zahlen. Die verbleibenden 40% werden mit Ablauf des letzten Einsatztages fällig.

6.2 Mehrleistungen
Etwaige Mehrleistungen und entstandene weitere Auslagen werden dem Kunden nach Beendigung des Auftrags gesondert in Rechnung gestellt.

6.3 Stornierungsgebühren
Bei Stornierung ohne wichtigen Grund (siehe § 3.5) werden stets 100 % der Auftragssumme fällig. Bei Stornierung mit wichtigem Grund werden folgende Stornierungsgebühren fällig:

  1. 1)  Bis 11 Tage vor Auftragsbeginn: keine Stornierungsgebühren
  2. 2)  4-10 Tage vor Auftragsbeginn: 50% der Auftragssumme
  3. 3)  0-3 Tage vor Auftragsbeginn: 100% der Auftragssumme

Von der Agentur oder vom Model bereits getätigte Aufwendungen (z.B. Reisestornierungen, Arbeitsaufwand, etc.) müssen stets ersetzt werden.

§ 7 Geheimhaltung / Abwerbeverbot / Wettbewerbsverbot / Vertragsstrafe

7.1 Stillschweigen über Interna
Der Kunde wird über alle Vorgänge und betriebliche Angelegenheiten der Agentur, die ihm im Rahmen der Geschäftsbeziehung zur Kenntnis gelangen, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, interne Absprachen und Auftragskonditionen, Termine, Kunden der Agentur, Abläufe, Veranstaltungsorte, Gagen, etc. gegenüber Models, anderen Kunden, anderen Agenturen oder sonstigen Dritten strengstes Stillschweigen bewahren.

7.2 Vertraulicher Vertrag
Die Geheimhaltungspflicht bezieht sich auch auf diesen Vertrag, welcher zudem nicht vervielfältigt, veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden darf und auf jede einzelne Buchung.

7.3. Datenaustausch mit Models
Dem Kunden ist es untersagt, persönliche Daten (Adresse, Email, Telefonnummer, Social-Media- Account), Sedcards o. ä. von Models, die die Agentur angeboten oder vermittelt hat, am Einsatzort mitzuteilen oder entgegenzunehmen. Für den Datenaustausch darf nur die Agentur als Vermittler tätig werden.

7.4 Folgebuchungen
Dem Kunden ist es untersagt, mit einem von der Agentur vermittelten oder vorgeschlagenen Model ein Vertragsverhältnis ohne Beteiligung der Agentur einzugehen.
Kommt eine direkte Zusammenarbeit mit dem Model dennoch (ohne die Beteiligung dieser oder einer anderen Agentur) innerhalb von 2 Jahren nach Beendigung des Auftrags bzw. Buchungsvorschlags zustande, gilt dieser Auftrag als durch die Agentur vermittelt („Folgebuchung“).

7.5 Verstoß gegen § 7.4: Vertragsstrafe
Der Kunde verpflichtet sich, für einen Verstoß gegen § 7.4 eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 € zu zahlen. Weitergehende Schadenersatzansprüche der Agentur bleiben hiervon unberührt, sind aber auf die Vertragsstrafe anzurechnen.

§ 9 Nutzungs- und Verwertungsrechte

9.1 Nutzungsrechte von Bildmaterial aus dem Auftrag
Dem Kunden und der Agentur ist die Anfertigung, Nutzung und Veröffentlichung von Bildmaterial (Foto und Film) im Zusammenhang mit dem Auftrag, zeitlich und räumlich unbegrenzt gestattet, soweit nicht etwas anderes in Textform vereinbart wurde. Dies beinhaltet auch die Veröffentlichung des Bildmaterials auf Social-Media-Plattformen des Kunden und der Agentur.

9.2. Weitergehende Nutzung des Bildmaterials
Mit dem vereinbarten Honorar ist die Einräumung der Nutzungs- und Verwertungsrechte abgegolten, jedenfalls soweit die tatsächliche Nutzung dem Vertragszweck entspricht.
Für eine weitergehende – insbesondere kommerzielle – Nutzung, die über den Vertragszweck hinausgeht, ist eine vorherige Genehmigung beim Model (vermittelnd über die Agentur) einzuholen und – je nach Nutzungsumfang – eine Honorar-Nachverhandlung bzw. eine marktübliche Buyout- Zahlungsvereinbarung erforderlich.
Die kommerzielle Nutzung in pornographischen oder ähnlichen unseriösen Medien ist keinesfalls gestattet.

9.3 Eigenwerbung des Models
Das Model ist berechtigt, das Bildmaterial für Zwecke der Eigenwerbung (Social Media, Sedcard, Homepage, o.ä.) zu verwenden, soweit mit dem Kunden bzw. der Agentur vorab nichts Gegenteiliges vereinbart wurde.

§ 10 Haftung

Die Haftung der Agentur ist ausgeschlossen für Schäden, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Agentur oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die gilt nicht für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit.
Eine Haftung besteht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Agentur oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Agentur beruhen oder bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, beschränkt jedoch der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.

§ 11 Versicherung & Gebühren

11.1 Haftpflichtversicherung
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine Haftpflichtversicherung empfehlenswert ist, damit eigene Schäden und/oder Rechtsverletzungen bei Dritten (wie auch den Models) abgesichert sind.

11.2 Gefahrgeneigter Einsatz
Der Kunde ist verpflichtet, die Agentur vorab darauf hinzuweisen, wenn es sich um einen gefahrgeneigten Einsatz handelt. Tut er dies nicht, werden sowohl die Agentur, als auch das Model frei von ihren vertraglichen Verpflichtungen, ein Vergütungsanspruch bleibt gleichwohl erhalten.

11.3. GEMA-Gebühr
Eine anfallende GEMA-Gebühr trägt immer der Kunde und wird vom Kunden direkt abgeführt.

11.4. Künstlersozialkasse
Anfallende Künstlersozialabgaben trägt immer der Kunde und wird vom Kunden Direkt abgeführt.

§ 12 Datenschutz / Einwilligungserklärung

Der Kunde stimmt zu, dass seine Daten, wie Name, Adresse, Emailadresse, Telefonnummern, Steuernummer, Homepage und weitere Angaben zur Person (bzw. zum Unternehmen) zum Zwecke der Auftragsvermittlung bei der Agentur verarbeitet werden.
Diese Einwilligung kann jederzeit formlos bei der Agentur Effenberg Models (Weitergasse 7, 99084 Erfurt, info@effenberg-models.de) widerrufen werden.

§ 13 Gerichtsstand / Rechtswahl

Erfüllungsort und der Gerichtsstand sind – soweit hierüber eine Vereinbarung zulässig ist – in Erfurt. Der Vertrag unterliegt dem deutschen Recht unter Ausschluss der auf eine andere Rechtsordnung verweisenden Kollisionsnormen.

§ 14 Formerfordernis bei Vertragsänderung

Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform, wobei die Übermittlung per Telefax oder als PDF per Email genügt, ebenso wie die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.

§ 15 Salvatorische Klausel

Sollte eine Regelung dieses Vertrags unwirksam sein oder undurchführbar werden, berührt dies die Wirksamkeit und die Durchführung des übrigen Vertrages nicht. Das Gleiche gilt sinngemäß für den Fall einer Vertragslücke. An Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Regelung bzw. zur Schließung der Lücke gilt eine Bestimmung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der zu ersetzenden Regelung und des Vertrages insgesamt bestmöglich entspricht.

§ 16 Ziel einer gütlichen Einigung

Sollte es zwischen Model und Kunde zu Differenzen bezüglich der Durchführung eines Auftrags kommen, gelobt die Agentur in ihrer Funktion als Vermittler unter der Voraussetzung eines offenen und ehrlichen Austauschs stets auf eine gütliche Einigung zwischen dem Model und dem Kunden hinzuwirken, um eine faire Lösung für alle Beteiligten zu finden und gegenseitige Schadensersatzansprüche zu vermeiden.

Effenberg Models e.K.
Erfurt, im Januar 2019